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Betonbohr- und Sägedienst

Dietmar Zoch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Firma Betonbohr- und Sägedienst Zoch an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Ansatz der Bohr und Sägeschnitte
Die Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte ergeben trägt der Auftraggeber die volle Haftung.

3. Gestellung von Strom, Wasser und Druckluft
Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie in maximal 75 m Entfernung von der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten:
Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle)
Elektr. Energie: 230 V 16 A und 400 V 32 A
Druckluftenergie: 8 Nm3/min, bis 7 bar

4. Arbeitsunterbrechungen und Wartezeiten
Die Arbeitsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit dem Auftragnehmer unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Preisliste berechnet. Die gilt ebenfalls für Unterbrechungen durch Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges nichtbeachten der Unfallvorschriften. Kann durch Umstände, die der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit den Arbeiten begonnen werden, so kommen ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze in Anrechnung. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder durch falsche Bekanntgabe der Bohrdurchmesser, Wartezeiten entstehen sollten.

5. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
Rechnungen sind zahlbar netto Kasse innerhalb 14 Tagen.

6. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäß zu VOB, Teil A §§ 13 und 14 - ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Personal zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Berufshaftpflicht-Versicherung. Eine Haftung für Wasserschäden kann in keinem Fall übernommen werden, auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Zusagen oder Auflagen aufgehoben werden. Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, die während der Arbeiten auftreten, berechtigen den Auftragnehmer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regreßanspruch des Auftraggebers. Termine halten wir soweit irgend möglich ein. Bei Überschreitung sind Schadensansprüche jedoch ausgeschlossen. Wir haften für nachgewiesene Mängel nur mit Ersatzleistungen oder Reparatur nach unserer Wahl.

8. Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, daß die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt Nachforderungen zu stellen oder auch vom Auftrag zurückzutreten. Ersteckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung: Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Bau- Lohntarifvertrages je % Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5% anzupassen. Bei Änderung der Materialkosten um mehr als 5% sind wir berechtigt die Erhöhung an den Auftraggeber weiter zu berechnen.

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist - soweit nach § 38 ZPO zulässig - das für die Firma Betonbohr- und Sägedienst Zoch oder für das Bauprojekt zuständige Gericht vereinbart. Das gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen. Alle Inlands- und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 20.01.2013

 

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